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Meldungen, Beschwerden & Ranking-Transparenz

Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16 EU-DSA), internes Beschwerdeverfahren für Unternehmen (Art. 17 & 20 DSA; P2B-Verordnung) sowie Erläuterung der Ranking-Parameter.

1. Wie Sie ein Produkt, einen Lieferanten, eine Bewertung oder eine Nachricht melden

Jeder Besucher und jedes registrierte Unternehmen kann Produktangebote, Lieferantenprofile, Käuferbewertungen oder Handelsnachrichten melden, die rechtswidrig, gefälscht oder betrügerisch erscheinen oder gegen unsere Richtlinie zur zulässigen Nutzung verstoßen:

  1. Geben Sie die genaue Produkt-URL, das Lieferantenprofil, die Bewertung oder den Nachrichtenverlauf an.
  2. Begründen Sie nachvollziehbar, warum der Inhalt gegen geltendes Recht oder unsere Richtlinie verstößt, und fügen Sie vorhandene Nachweise bei.
  3. Reichen Sie Ihre Meldung über die Meldefunktion in Ihrem Konto oder per E-Mail an unsere DSA-Kontaktstelle unten ein.

2. Nächste Schritte & Bearbeitungsfristen

Bestätigung: Eine Meldung, die angemeldet gesendet wird, liefert eine Referenznummer. Eine per E-Mail gesendete Meldung erhält keine automatische Antwort.

Prüfung durch Menschen: Eine Person prüft den gemeldeten Inhalt anhand des geltenden britischen/EU-Rechts und unserer Richtlinie zur akzeptablen Nutzung.

Entscheidung: Wir bearbeiten Meldungen zeitnah, sorgfältig, willkürfrei und objektiv und teilen der meldenden Person unsere Entscheidung und die verfügbaren Rechtsbehelfe mit.

3. Begründung & Einspruchsmöglichkeiten für Unternehmen

Wenn wir ein Produktangebot, eine Bewertung, eine Nachricht oder ein Unternehmenskonto einschränken, aussetzen oder entfernen, erhält das betroffene Unternehmen eine klare Begründung (Statement of Reasons) mit Sachverhalt, Rechts- bzw. Richtliniengrundlage und Geltungsbereich.

Sechsmonatige Einspruchsfrist: Betroffene Lieferanten und Einkäufer können innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt einer Moderations- oder Verifizierungsentscheidung kostenfrei elektronisch Einspruch einlegen.

Prüfung durch Menschen: Eine Person prüft jeden Widerspruch, und kein Widerspruch wird allein mit automatisierten Mitteln entschieden. Hat der Widerspruch Erfolg, wird der Status des Angebots oder Kontos wiederhergestellt.

Außergerichtliche Streitbeilegung & P2B-Rechtsbehelfe: Ein interner Einspruch lässt Ihr Recht unberührt, eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle (Art. 21 DSA) oder die zuständigen Gerichte gemäß der P2B-Verordnung anzurufen.

4. Wie Angebote gerankt werden (Art. 5 P2B-Verordnung)

Gemäß der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung) bestimmen folgende Hauptparameter die Reihenfolge von Produkten und Lieferanten auf Amya.africa:

Suchergebnisse

Die Reihenfolge richtet sich nach der Relevanz für die Suchanfrage des Käufers: Stichwortabgleich (Tippfehler, Wortnähe, getroffenes Feld, Genauigkeit) kombiniert mit mehrsprachiger Bedeutungsähnlichkeit. Die Verifizierungsstufe des Lieferanten ist ein vom Käufer gewählter Filter, kein Ranking-Bonus.

Kategorie- & Verzeichnisseiten

Standardmäßig chronologisch nach Veröffentlichungsdatum (neueste zuerst) sortiert, sofern der Einkäufer nicht ausdrücklich eine Preis-Sortierung oder Filter nach Land, Verifizierung oder Mindestbestellmenge wählt.

Gesponserte Platzierungen

Lieferanten können klar als ‚Gesponsert‘ gekennzeichnete Werbeplätze in Kategorie-, Startseiten- oder Suchköpfen buchen. Gesponserte Karten sind stets deutlich markiert und verändern niemals die organische Reihenfolge nicht gesponserter Ergebnisse.